Allgemeine Geschäftsbedingungen

ADLER Arbeitsmaschinen GmbH & Co. KG (AGB)
Stand: 28.März 2017

  1. Allgemeines und Schriftform
    1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und sind Vertragsbestandteil aller Verträge mit uns, auch etwaiger weiterer Verträge, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises bedarf.
    2. Entgegenstehende und von unseren AGB abweichende Bedingungen wie z. B. Nebenabreden oder entgegenstehende Einkaufs- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt worden sind.
  2. Angebote und Vertragsabschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und sonstige Vereinbarungen kommen nur durch schriftliche Bestätigung zustande.
    2. Technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Internet, Prospekten, Katalogen, Rundschreiben etc. sind nur beschreibend und unverbindlich und werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn dies von uns ausdrücklich bestätigt wird.
  3. Überlassene Unterlagen
    1. Alle Unterlagen, die wir Kunden überlassen, bleiben unser Eigentum und wir bleiben Urheber. Diese Unterlagen dürfen Dritten nur zugänglich gemacht werden, wenn wir dem zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
  4. Preise und Zahlung
    1. Wir liefern entweder auf Rechnung oder gegen Vorkasse.
    2. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Lieferung gegen Vorkasse versenden wir die Ware erst, wenn der Kaufpreis unserem Konto gutgeschrieben ist.
    3. Mangels anderweitiger vertraglicher Vereinbarung ist der Kaufpreis fällig binnen acht Tagen ab Lieferung. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Geldeingang auf unserem Firmenkonto.
    4. Im Falle des Verzuges berechnen wir Zinsen nach den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
  5. Aufrechnung/Zurückbehaltung
    1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, wenn sie auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.
  6. Lieferzeit
    1. Die in unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist eine Circa-Lieferzeit. Fixe Liefertermine gelten nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.
    2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den daraus entstehenden Schaden und etwaige Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Ab diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des zufälligen Untergangs der Kaufsache auf den Kunden über.
  7. Eigentumsvorbehalt
    1. Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehenden Forderungen. Die gelieferten Produkte sind pfleglich zu behandeln und dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
    2. Insbesondere dürfen sie ohne Offenlegung der Eigentumsverhältnisse an Dritte weder verpfändet noch übereignet werden. In jedem Fall eines berechtigten Weiterverkaufs oder einer Verarbeitung unserer Produkte tritt der Kunde die ihm daraus entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden mit allen Nebenrechten schon jetzt an uns in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Der Kunde bleibt nur, solange er sich nicht in Verzug befindet, zur Einziehung seiner Forderungen ermächtigt. Für den Fall des Verzuges sowie den Fall eines den Kunden betreffenden Insolvenzantrags untersagen wir schon jetzt die Weiterveräußerung oder Verarbeitung unserer Eigentumsvorbehaltsware und widerrufen unsere Einziehungsermächtigung hinsichtlich der an uns zur Sicherheit abgetretenen Forderungen.
  8. Sachmängel und Gewährleistung 
    1. Der Kunde hat unsere Lieferungen unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel nach § 377 HGB unverzüglich zu rügen. Bei etwaigen Mängeln an den von uns gelieferten Produkten sind wir zur Nacherfüllung – nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung – berechtigt. Der Kunde muss jeden Mangel unverzüglich mitteilen, damit wir die Möglichkeit haben, die Schadenbehebung vorzunehmen.
    2. Grundsätzlich haben wir das Recht, jeden berechtigten Mangel selbst zu beseitigen. Es steht uns frei, mit dem Kunden Verhandlungen darüber aufzunehmen, ob er möglicherweise selbst geringfügige Schäden behebt und wir dafür eine Zahlung leisten. Dies bedarf aber in jedem Fall einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
    3. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt – gerechnet ab Gefahrübergang – 12 Monate, soweit gesetzliche Vorschriften nicht zwingend längere Fristen vorsehen oder wir entsprechende Garantien- oder Servicezusagen gemacht haben.
    4. Im Übrigen sind unsere Haftung sowie die Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem vertraglichen oder gesetzlichen Rechtsgrund für sämtliche Schäden ausgeschlossen. Das gilt nicht, wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Im Falle von grob fahrlässigen Pflichtverletzungen ist die Haftung für indirekte Schäden, wie beispielsweise entgangenen Gewinn, ausgeschlossen, soweit dies branchenüblich ist. Diese Haftungsausschlüsse gelten aber nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers sowie der Gesundheit, im Falle einer Gewährung von Garantien, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen haben, bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (so nennt man solche, auf deren Erfüllung der Kunde zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages regelmäßig vertraut oder vertrauen darf). Bei einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  9. Sicherheitshinweise
    1. Wir verkaufen technisches Equipment. Es ist zwingend erforderlich, dass der Kunde alle Verwendungs- und Sicherheitshinweise sorgfältig liest und beachtet. Es gelten die jeweiligen länderspezifischen Verwendungs- und Sicherheitsregelungen und Bestimmungen.
    2. Sofern der Kunde bei Nutzung unserer Geräte unsicher ist oder Fragen hat, muss er sich unverzüglich schriftlich an uns wenden.
  10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. In unserem Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Kunden Sitz unserer Firma in Nordwalde.
    2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Privatrechts.
    3. Gerichtsstand ist je nach Streitwerthöhe das Amtsgericht Steinfurt oder das Landgericht Münster.
  11. Allgemeine Bestimmungen
    1. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so soll die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt werden, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.

ADLER Arbeitsmaschinen GmbH & Co. KG, An den Bahngleisen 28, 48356 Nordwalde, Germany

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